Nicht jeder Umzug ist steuerlich absetzbar – aber gerade bei beruflich bedingten Umzügen können Sie oft mehrere hundert Euro zurückholen. Dieser Ratgeber erklärt, wann sich der Aufwand lohnt und welche Belege Sie sammeln sollten.
Wichtiger Hinweis
⚠️ Wichtig
Dies sind allgemeine Informationen. Für konkrete steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Rechtsgrundlagen und Pauschalen können sich ändern.
Wann sind Umzugskosten absetzbar?
- Beruflich veranlasster Umzug: als Werbungskosten voll absetzbar
- Privater Umzug: nur haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, max. 4.000 €)
- Umzug aus gesundheitlichen Gründen: teilweise als außergewöhnliche Belastung
Beruflich bedingter Umzug
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn er die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt oder aus dienstlichen Gründen erfolgt. In diesen Fällen sind alle Umzugskosten voll absetzbar – Umzugsunternehmen, LKW-Miete, Fahrtkosten, doppelte Miete für einen Monat.
Umzugskostenpauschale 2026
Zusätzlich zu den nachgewiesenen Kosten dürfen Sie eine Pauschale für sonstige Umzugskosten ansetzen.
- Singles: 964 €
- Ehepaar / Lebensgemeinschaft: 1.928 €
- Je weiteres Haushaltsmitglied: +643 €
ℹ️ Gut zu wissen
Die Pauschale gibt es ohne Einzelnachweis. Höhere Ausgaben (z. B. Nachhilfe wegen Schulwechsel) können zusätzlich einzeln geltend gemacht werden.
Welche Belege brauche ich?
- Rechnung des Umzugsunternehmens
- Nachweis über Miete alt und neu
- Fahrtkostenbelege
- Nachweis Halteverbotszone
- Belege für Renovierung der alten Wohnung
Wo trage ich es in die Steuererklärung ein?
Beruflich veranlasste Umzugskosten kommen in die Anlage N unter „Werbungskosten – sonstige Aufwendungen“. Haushaltsnahe Dienstleistungen aus dem Umzug tragen Sie in den Hauptvordruck ein.
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