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Umzugsversicherung – Brauche ich das wirklich?

ca. 5 Minuten LesezeitZuletzt aktualisiert: Juli 2026

Ein Kratzer im Parkett, eine gebrochene Vase, ein zerkratztes Sofa: Beim Umzug kann viel schiefgehen. Trotzdem lehnen viele Kunden die Umzugsversicherung ab – oft ohne zu wissen, was gesetzlich abgedeckt ist und was nicht. Dieser Ratgeber klärt Sie in 5 Minuten auf.

Gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens

Jedes gewerbliche Umzugsunternehmen haftet nach § 451 HGB für Schäden am Umzugsgut. Die Haftung ist aber gedeckelt.

⚠️ Wichtig

Gesetzliche Grundhaftung: 620 € pro m³ Umzugsgut (§ 431 HGB). Bei 30 m³ also maximal 18.600 € – für viele Haushalte ausreichend, für Antiquitäten oder teure Möbel nicht.

Was deckt die gesetzliche Haftung ab?

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Unfälle
  • Verlorene oder beschädigte Kartons
  • Möbelschäden beim Transport

Nicht abgedeckt sind in der Regel: Schäden an selbst gepacktem Gut, Bargeld, Schmuck, empfindliche Elektronik ohne Originalverpackung.

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Wann lohnt sich eine Transportversicherung?

  • Bei Umzugsgut über rund 20.000 € Wert
  • Bei Antiquitäten, Kunst oder wertvollen Musikinstrumenten
  • Bei Fernumzügen mit langer Transportstrecke
  • Bei Selbstpacken – Sie packen, Ihre Versicherung übernimmt Bruch

Was kostet eine Umzugsversicherung?

Als Zusatz beim Umzugsunternehmen kostet die Transportversicherung meist 100 bis 200 €. Sie deckt in der Regel bis zum aktuellen Zeitwert der Möbel – nicht zum Neuwert. Prüfen Sie die genauen Bedingungen im Angebot.

Worauf beim Abschluss achten?

  • Ist Selbstpacken mitversichert oder nur Firmen-Verpackung?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Wird zum Zeitwert oder Neuwert erstattet?
  • Sind Antiquitäten und Kunst explizit eingeschlossen?
  • Werden Schäden bei Ummzugslager mitversichert?

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