Ein Kratzer im Parkett, eine gebrochene Vase, ein zerkratztes Sofa: Beim Umzug kann viel schiefgehen. Trotzdem lehnen viele Kunden die Umzugsversicherung ab – oft ohne zu wissen, was gesetzlich abgedeckt ist und was nicht. Dieser Ratgeber klärt Sie in 5 Minuten auf.
Gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens
Jedes gewerbliche Umzugsunternehmen haftet nach § 451 HGB für Schäden am Umzugsgut. Die Haftung ist aber gedeckelt.
⚠️ Wichtig
Gesetzliche Grundhaftung: 620 € pro m³ Umzugsgut (§ 431 HGB). Bei 30 m³ also maximal 18.600 € – für viele Haushalte ausreichend, für Antiquitäten oder teure Möbel nicht.
Was deckt die gesetzliche Haftung ab?
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Unfälle
- Verlorene oder beschädigte Kartons
- Möbelschäden beim Transport
Nicht abgedeckt sind in der Regel: Schäden an selbst gepacktem Gut, Bargeld, Schmuck, empfindliche Elektronik ohne Originalverpackung.
Wann lohnt sich eine Transportversicherung?
- Bei Umzugsgut über rund 20.000 € Wert
- Bei Antiquitäten, Kunst oder wertvollen Musikinstrumenten
- Bei Fernumzügen mit langer Transportstrecke
- Bei Selbstpacken – Sie packen, Ihre Versicherung übernimmt Bruch
Was kostet eine Umzugsversicherung?
Als Zusatz beim Umzugsunternehmen kostet die Transportversicherung meist 100 bis 200 €. Sie deckt in der Regel bis zum aktuellen Zeitwert der Möbel – nicht zum Neuwert. Prüfen Sie die genauen Bedingungen im Angebot.
Worauf beim Abschluss achten?
- Ist Selbstpacken mitversichert oder nur Firmen-Verpackung?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Wird zum Zeitwert oder Neuwert erstattet?
- Sind Antiquitäten und Kunst explizit eingeschlossen?
- Werden Schäden bei Ummzugslager mitversichert?
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