Falsch oder zu spät gekündigt – und schon zahlen Sie doppelt Miete. Dabei sind die Regeln in Deutschland klar: 3 Monate Kündigungsfrist, schriftlich, per Post. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann Sie außerordentlich kündigen dürfen und wie Sie die Wohnungsübergabe sauber vorbereiten.
Gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate)
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für Mieter grundsätzlich 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch mitzählt.
⚠️ Wichtig
Als dritter Werktag zählt der Sonnabend nicht mit. Rechnen Sie mit Puffer – ein per Post am 3. eingeworfener Brief kann zu spät ankommen.
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen dürfen Sie außerordentlich kündigen – meist mit 3 Monaten Frist zum Monatsende, aber unabhängig von einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
- Nach einer Mieterhöhung – 2 Monate ab Zugang
- Bei Modernisierungsankündigung
- Tod des Mieters – Erben können mit 1 Monat kündigen
- In besonderen Härtefällen
Form der Kündigung
- Schriftlich per Brief mit Originalunterschrift
- Am besten per Einschreiben mit Rückschein
- Mit allen Mietern unterschrieben, wenn mehrere im Vertrag stehen
- Anschrift von Mieter und Vermieter, Datum, Kündigungstermin nennen
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsbeleg auf.
Schönheitsreparaturen – was muss ich zahlen?
Ob und in welchem Umfang Sie renovieren müssen, hängt vom Mietvertrag ab. Viele ältere Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind heute unwirksam. Prüfen Sie die Klausel im Zweifel durch einen Mieterverein oder Fachanwalt. Faustregel: Ohne wirksame Klausel besteht keine Renovierungspflicht.
Wohnungsübergabe richtig vorbereiten
- Übergabeprotokoll ausdrucken und mitbringen
- Zählerstände Strom, Gas, Wasser ablesen und fotografieren
- Alle Schlüssel zählen und dokumentieren
- Mängel fotografieren, bestehende Vorschäden protokollieren
- Bei Streit Zeugen oder Mieterverein hinzuziehen
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